Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 Allgemeines, Geltungsbereich und Änderungen
  1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen Eventbuddys24, Schuhgasse 3, 01744 Dippoldiswalde, und dem jeweiligen Mieter. Eventbuddys24 weist darauf hin, dass es als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden die männliche Schreibweise genutzt, die Personenbezeichnungen beziehen sich dennoch auf alle Geschlechter.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Mieter werden nicht anerkannt, es sei denn, M&T Eventbuddys24 hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
  3. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die die Bestellung zum Zwecken vornimmt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  4. Eventbuddys24 behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. Eventbuddys24 wird dem Mieter die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten mitteilen und ihm diese übermitteln. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung keine Zustimmung des Mieter zu den geänderten Geschäftsbedingungen, ist Eventbuddys24 dazu berechtigt, das jeweils betroffene Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
  5. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen grundsätzlich mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung.
  6. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
    1. individuelle Vereinbarungen
    2. diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
    3. die gesetzlichen Regelungen.
  • 2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungsort
  1. Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist die Vermietung von Hüpfburgen, Eventmodulen und sonstigem Partyzubehör (folglich Mietgegenstände genannt) über eventbuddys24.de an den Mieter.
  2. Der Mieter kann über die Webseite eventbuddys24.de von Eventbuddys24 Mietgegenstände mieten. Bei den von Eventbuddys24 auf seiner Webseite bereitgehaltenen Angeboten handelt es sich um freibleibende Angebote zum Abschluss eines Mietvertrages. Ein wirksamer Mietvertrag zwischen den Parteien kommt zustande, wenn der Mieter der Zahlungsaufforderung, die er in der Auftragsbestätigung erhält, nachkommt.
  3. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Es ist deutsches Recht anwendbar, soweit der Mieter Kaufmann ist.
  4. Die Auftragsbestätigung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Mieter nach der Bestellung per E-Mail übersandt.
  5. Alle Preisangaben verstehen sich als Netto-Europreise.
  6. Erfüllungsort ist, soweit keine Leistungen beim Mieter vor Ort erbracht werden, Dippoldiswalde.
  • 3 Pflichten von Eventbuddys24
  1. Der Umfang der von Eventbuddys24 zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot auf der Website eventbuddys24.de und wird in der Auftragsbestätigung zusammengefasst.
  2. Eventbuddys24 ist grundsätzlich verpflichtet, dem Mieter die Mietgegenstände sowie ggfs. vereinbartes Zubehör in einem verkehrstauglichen und gebrauchsfähigen Zustand für die vertraglich vereinbarte Mietzeit zu überlassen.
  3. Sollte die Mietgegenstände sowie ggfs. vereinbartes Zubehör während der Mietzeit ohne Verschulden des Mieter einen Mangel aufweisen, wird Eventbuddys24 diesen unverzüglich beheben oder dem Mieter einen Ersatzgegenstand zur Verfügung stellen.
  4. Sofern Eventbuddys24 ohne eigenes Verschulden an einer Gewährung des Gebrauchs an der Mietsache gegenüber dem Mieter gehindert wird, da z.B. ein Vormieter den Mietgegenstand beschädigt hat oder die Mietdauer vertragswidrig überschreitet, wird Eventbuddys24 von seiner Leistungspflicht befreit. In diesem Fall wird dem Mieter der vollständige Mietpreis auf dem ursprünglichen Zahlungsweg zurückerstattet.
  5. Eventbuddys24 darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von Eventbuddys24 wegen Verzugs des Mieter um den Zeitraum, in dem der jeweilige Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber Eventbuddys24 nicht nachkommt.
  6. Kommt Eventbuddys24 mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Mieter nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Eventbuddys24 eine vom Mieter gesetzte, angemessene Nachfrist nicht einhält.
  • 4 Pflichten des Mieter
  1. Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus den jeweiligen Produktbeschreibungen auf der Website, den individuellen Vereinbarungen/Angeboten, den zur Verfügung gestellten Nutzungs- und Sicherheitshinweisen und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen. Die Mitwirkungspflichten des Mieter ergeben sich grundsätzlich aus dem jeweiligen Angebot und diesen Bedingungen. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend. Insbesondere erbringt der Mieter folgende Leistungen unentgeltlich:
    1. Der Mieter ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages seine Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese Eventbuddys24 unverzüglich mitzuteilen.
    2. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände sowie etwaiges Zubehör nur für die vertragsgemäßen Zwecke zu verwenden.
    3. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände sowie etwaiges Zubehör sorgsam und pfleglich zu behandeln. Insbesondere verpflichtet er sich bei Hüpfburgen und Eventmodulen,
      1. die Mietgegenstände nur auf einem ausreichend großen und entsprechend geeigneten Untergrund, zum Schutze des jeweiligen Materials, aufzubauen,
      2. den Aufbau der Mietgegenstände nur durch sachkundige, körperlich geeignete Personen durchführen zu lassen,
      3. Die Mietgegenstände, sofern erforderlich, nur mit dem überlassenen Zubehör zu verankern und zu sichern. Das Zubehör ist durch den Mieter den während der Mietzeit regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf nach zu justieren,
      4. Schuhe, Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Dinge müssen vor der Benutzung der Hüpfburg  abgelegt werden.
      5. Die Mietgegenstände dürfen nur zusammen mit dem überlassenen technischen Zubehör (Lüfter, Stromkabel) betrieben werden,
      6. Für eine ausreichende Stromversorgung, sofern erforderlich, für den Mietgegenstand zu sorgen und etwaige Kabel so zu verlegen, dass hierdurch die Mietgegenstände, das Kabel oder Dritte nicht verletzt werden können,
      7. die Mietgegenstände, sofern Sie draußen aufgebaut werden, dürfen bei Regen, starkem Wind oder Gewitter aus Sicherheitsgründen nicht in Benutzung genommen und überlassene Lüfter vor Regen geschützt werden.
      8. Es muss überwacht und sichergestellt werden, dass auf den Mietgegenständen keine Lebensmittel, Getränke oder Kaugummi konsumiert oder mitgenommen werden. Ist dies nicht der Fall, wird für die Säuberung je nach Zeitaufwand zusätzlich pro angefangener Stunde 45,-€ + 19% USt. in Rechnung gestellt. 
      9. beim Betrieb der Mietgegenstände für ausreichende Überwachung und entsprechende Sicherheit der Nutzer durch Aufsichtspersonen zu sorgen. Die Aufsichtsperson ist mindestens 18 Jahre alt und vom Mieter zu stellen, soweit nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.
      10. bei Selbstabholern, die Mietgegenstände im ursprünglichen Zustand, vollständig getrocknet, gereinigt und entsprechend ordnungsgemäß gefaltet zurückzugeben. Ist dies nicht der Fall, wird für das Auseinanderlegen und erneute Zusammenlegen und gegebenenfalls die Trocknung und Säuberung je nach Zeitaufwand zusätzlich pro angefangener Stunde 45,-€ + 19% USt. in Rechnung gestellt. 
    4. Der Mieter hat die Mietgegenstände bei Abholung und/oder nach Erhalt auf Vollständigkeit sowie Funktionsfähigkeit zu testen. Mängel, die hierbei festgestellt werden, sind Eventbuddys24 unverzüglich zu melden. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht wie beschrieben gemeldet wurden.
    5. Der Mieter verpflichtet sich alle Mietgegenstände nur für den bestimmungsgemäßen Zweck einzusetzen. Des Weiteren stellt er sicher, dass er für den Einsatz aller Mietgegenstände ausreichend qualifiziert ist und ggfs. die notwendigen Berechtigungen für den Einsatz besitzt. Grundsätzlich dürfen alle Mietgegenstände nur von körperlich und geistig dafür geeigneten Personen eingesetzt werden.
    6. Der Mieter verpflichtet sich die Mietgegenstände vor Verlust, Diebstahl, Beschädigung und Vandalismus entsprechend zu sichern. Dem Mieter steht frei eine Versicherung für diese Fälle abzuschließen.
    7. Der Mieter hat bei der Anmietung eines Mietgegenstandes eine Kaution zu leisten, die nach Rückgabe des Mietgegenstandes in ordnungsgemäßem Zustand wieder zurückerstattet wird. Bei nicht sachgemäßer Rückgabe des Mietgegenstandes steht es Eventbuddys24 frei, diese Kaution einzubehalten. Die Höhe der Kaution wird dem Mieter auf der Website sowie in der Preisliste bekanntgegeben.
    8. Dem Mieter ist es nicht gestattet, an den Mietgegenständen sowie etwaigem Zubehör Veränderungen vorzunehmen und/oder Reparaturen durchzuführen.
  3. Eine Überlassung des Mietgegenstandes an einen Dritten bedarf der Zustimmung von Eventbuddys24.
  4. Eventbuddys24 behält sich die eingehende Prüfung der zurückgegebenen Mietgegenstände nach der Entgegennahme vor. Die einwandfreie Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.
  5. Der Mieter ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen gegen baurechtliche, wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche oder sonstige rechtliche Vorschriften verstoßen.
  6. Sofern Dritte Ansprüche nach den vorranggegangenen Ziffern gegenüber Eventbuddys24 geltend machen, insbesondere im Zuge der Nutzung des Mietgegenstandes, wird Eventbuddys24 den Mieter hierüber unverzüglich informieren. Der Mieter verpflichtet sich, Eventbuddys24 insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, Eventbuddys24 bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit Eventbuddys24 kein Mitverschulden zur Last fällt.
  • 5 Mietdauer
  1. Die Mietdauer ergibt sich aus der Anfrage des Mieter und der daraus resultierenden Reservierung, welches die Grundlage für den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag bildet und beginnt bzw. endet mit den dort genannten Zeitpunkten.
  2. Die Mietdauer berechnet sich in der Regel anhand von Tagen; eine stundenweise Mietung ist nicht möglich.
  3. Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so hat der Mieter Eventbuddys24 hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, hat der Mieter die zweifache Vergütung der pro Tag vereinbarten Vergütung zu entrichten. Eventbuddys24 bleibt die Geltendmachung weiterer Schäden vorbehalten. Die Vergütung pro Tag ist ggf. zu ermitteln, in dem der ursprünglich vereinbarte Gesamtpreis durch die Tage der ursprünglich vereinbarten Mietzeit geteilt wird. Der Mieter kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass Eventbuddys24 kein solcher Schaden in dieser Höhe entstanden ist.
  • 6 Vergütung, Zahlung und Verzug
  1. Bei Abschluss des Mietvertrages wird die Zahlung des Mietpreises sofort fällig. Der Mieter hat die Möglichkeit zwischen verschiedenen Bezahlungsmodalitäten zu wählen.
  2. Der Mieter , der kein Verbraucher ist, gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit die Zahlung nicht geleistet hat.
  3. Verbraucher geraten ebenso innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug, wenn Sie auf diese Folge in der Zahlungsaufforderung hingewiesen werden.
  4. Eventbuddys24 ist berechtigt, für jede Mahnung pauschale Mahnkosten in Höhe von 5 € gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Mahnkosten bleibt ausdrücklich vorbehalten.
  • 7 Gewährleistung und Haftung
  1. Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst oder seine Erfüllungsgehilfen oder Nutzer des Mietgegenstandes schuldhaft verursachten Schäden an dem Mietgegenstand während der Mietdauer. Schäden, die während der Mietdauer durch den Mieter selbst oder Dritte verursacht werden, sind Eventbuddys24 gegenüber umgehend anzuzeigen.
  2. Für etwaige Mängel an einem Mietgegenstand stehen dem Mieter gesetzliche Gewährleistungsrechte zu, es sei denn, in diesen AGB ist etwas anderes bestimmt. Für Verbraucher werden die Gewährleistungsrechte durch diese AGB nicht beschränkt.
  3. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen Eventbuddys24 unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter die Untersuchung und/oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt/mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt/mangelfrei. Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er unbeschadet weiterer Ansprüche von Eventbuddys24 nicht berechtigt nach § 537 BGB zu kündigen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Ansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung zu verlangen. Für Verbraucher ist die Nichtanzeige im Rahmen der Untersuchung unschädlich.
  4. Für Mietverträge gilt ergänzend wie folgt: Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von Eventbuddys24 durch Beseitigung des Mangels, Lieferung einer anderen Sache, die den Mangel nicht hat, oder Aufzeigen von Möglichkeiten, wie die Auswirkungen des Mangels vermieden werden können. Das Kündigungsrecht des Mieter wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs.2 S.1 Nr.1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist.
  5. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von Eventbuddys24 zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung des Mieter verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Mieter selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von Eventbuddys24 ohne ausdrückliche Genehmigung in Textform vornehmen. Der Mieter kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.
  6. Der Mieter wird vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel gegeben ist. Sofern ein behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung unterfällt (Scheinmangel) oder Eventbuddys24 durch eine nicht ausreichend bestimmte Fehlermeldung erhöhten Aufwand hat, kann der Mieter mit den für Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen von Eventbuddys24 zu ihren jeweils gültigen Vergütungssätzen zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden, es sei denn, der Mieter hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können.
  7. Der Mieter wird Eventbuddys24 bei der Mangelfeststellung und Beseitigung unterstützen und insbesondere Zugang zum Mietgegenstand gewähren.
  8. Die Mängelbeseitigung durch Eventbuddys24 kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen an den Mieter erfolgen.
  9. Eine Selbstvornahme durch den Mieter ist ausgeschlossen.
  10. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung von Eventbuddys24 für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
  11. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
  12. Eventbuddys24 haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  13. Für sonstige Schäden haftet Eventbuddys24 nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
  14. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von Eventbuddys24.
  15. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
  • 9 Stornierungen
  1. Stornierungen von Mietartikeln sind bis zu 4 Wochen vor Mietbeginn möglich und Kostenfrei. Bei einer Stornierung bis zu zwei Wochen vor Mietpreis fallen 50 % des Gesamtmietpreis an. Andernfalls fällt der volle Mietbetrag an. Ebenso wird bei Nichtabholung und/oder der nicht erfolgreichen Anlieferung der volle Gesamtmietpreis einbehalten. Der Mieter kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass Gesamtmietpreis aufgrund einer anderweitigen erfolgten Vermietung kein Ausfallschaden in dieser Höhe entstanden ist.
  2. Stornierungen von Mietartikeln müssen schriftlich mit der Angabe des Mietartikels und Mietzeitraumes an kontakt@eventbuddys24.de erfolgen.
  • 10 Höhere Gewalt

Eventbuddys24 ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.

  • 11 Schlussbestimmungen
  1. Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Mietvertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
  2. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.

Stand: 22.11.2024